Welche Schlupflöcher gibt es in der Novel Food-Verordnung?

Antwort

Die Novel Food-Verordnung (Verordnung (EU) 2015/2283) regelt die Zulassung und Vermarktung neuartiger Lebensmittel in der Europäischen Union. Es gibt jedoch einige Aspekte, die als "Schlupflöcher" betrachtet werden könnten: 1. **Traditionelle Lebensmittel aus Drittländern**: Lebensmittel, die in einem Drittland eine lange Geschichte des sicheren Verzehrs haben, können über ein vereinfachtes Verfahren zugelassen werden. Dies erfordert weniger umfangreiche Daten als das reguläre Zulassungsverfahren. 2. **Ähnliche Produkte**: Wenn ein neuartiges Lebensmittel einem bereits zugelassenen Produkt sehr ähnlich ist, kann der Antragssteller argumentieren, dass weniger umfangreiche Sicherheitsdaten erforderlich sind, da die Sicherheit des ähnlichen Produkts bereits nachgewiesen wurde. 3. **Zutaten mit bestehender Zulassung**: Wenn ein neuartiges Lebensmittel aus Zutaten besteht, die bereits einzeln zugelassen sind, kann dies den Zulassungsprozess vereinfachen, da die Sicherheit der einzelnen Komponenten bereits bewertet wurde. 4. **Kleine Änderungen**: Manchmal können kleine Änderungen an einem bestehenden Produkt oder Prozess als nicht signifikant genug angesehen werden, um eine neue Zulassung zu erfordern. Dies hängt jedoch stark von der Interpretation der zuständigen Behörden ab. Es ist wichtig zu beachten, dass die Nutzung solcher "Schlupflöcher" immer im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen stehen muss und die Sicherheit der Verbraucher nicht gefährden darf. Weitere Informationen zur Novel Food-Verordnung findest du auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission: [Europäische Kommission - Novel Food](https://ec.europa.eu/food/safety/novel_food_en).

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