Ein gesperrtes Gleis kann in der Regel von der zuständigen Betriebsleitung oder einer autorisierten Person, wie einem Gleisbauleiter oder einem Fahrdienstleiter, zum Baugleis erklärt werden. Dies geschieht in der Regel, wenn die Sicherheit und die betrieblichen Abläufe dies zulassen, beispielsweise wenn keine Züge auf diesem Gleis verkehren und die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Die genauen Bedingungen und Verfahren können je nach den spezifischen Vorschriften des jeweiligen Eisenbahnunternehmens oder der zuständigen Aufsichtsbehörde variieren. Es ist wichtig, die geltenden Richtlinien und Sicherheitsbestimmungen zu beachten, um einen reibungslosen und sicheren Ablauf zu gewährleisten.