Die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs, auch als "Spielstraße" bekannt, unterliegt in Deutschland bestimmten Voraussetzungen und Regelungen. Hier sind einige der wichtigsten Voraussetzungen: 1. **Verkehrsaufkommen und -struktur**: Der Bereich sollte ein geringes Verkehrsaufkommen haben und hauptsächlich von Anwohnern genutzt werden. Durchgangsverkehr sollte vermieden werden. 2. **Nutzung des Straßenraums**: Der Straßenraum sollte multifunktional genutzt werden können, d.h. sowohl für den Verkehr als auch für das Spielen, Gehen und andere Aktivitäten. 3. **Bauliche Gestaltung**: Der Bereich sollte baulich so gestaltet sein, dass er als verkehrsberuhigter Bereich erkennbar ist. Dies kann durch bauliche Maßnahmen wie Aufpflasterungen, Verengungen, Pflanzungen und Möblierungen erreicht werden. 4. **Geschwindigkeit**: Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge muss auf Schrittgeschwindigkeit (ca. 7 km/h) begrenzt sein. 5. **Beschilderung**: Der Bereich muss durch entsprechende Verkehrszeichen (Zeichen 325.1 und 325.2 der StVO) gekennzeichnet sein. 6. **Beteiligung der Anwohner**: Oftmals ist die Zustimmung oder zumindest die Einbeziehung der Anwohner in die Planung und Umsetzung erforderlich. 7. **Rechtliche Grundlage**: Die Anordnung erfolgt durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland oder Kommune leicht variieren, daher ist es ratsam, sich bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde oder im Rathaus zu informieren.