Was sind die Voraussetzungen zur Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches?

Antwort

Die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs, auch als "Spielstraße" bekannt, unterliegt in Deutschland bestimmten Voraussetzungen und Regelungen. Hier sind einige der wichtigsten Voraussetzungen: 1. **Verkehrsaufkommen und -struktur**: Der Bereich sollte ein geringes Verkehrsaufkommen haben und hauptsächlich von Anwohnern genutzt werden. Durchgangsverkehr sollte vermieden werden. 2. **Nutzung des Straßenraums**: Der Straßenraum sollte multifunktional genutzt werden können, d.h. sowohl für den Verkehr als auch für das Spielen, Gehen und andere Aktivitäten. 3. **Bauliche Gestaltung**: Der Bereich sollte baulich so gestaltet sein, dass er als verkehrsberuhigter Bereich erkennbar ist. Dies kann durch bauliche Maßnahmen wie Aufpflasterungen, Verengungen, Pflanzungen und Möblierungen erreicht werden. 4. **Geschwindigkeit**: Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge muss auf Schrittgeschwindigkeit (ca. 7 km/h) begrenzt sein. 5. **Beschilderung**: Der Bereich muss durch entsprechende Verkehrszeichen (Zeichen 325.1 und 325.2 der StVO) gekennzeichnet sein. 6. **Beteiligung der Anwohner**: Oftmals ist die Zustimmung oder zumindest die Einbeziehung der Anwohner in die Planung und Umsetzung erforderlich. 7. **Rechtliche Grundlage**: Die Anordnung erfolgt durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland oder Kommune leicht variieren, daher ist es ratsam, sich bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde oder im Rathaus zu informieren.

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