Kann ein verkehrsberuhigter Bereich angeordnet werden, auch wenn kein Aufenthaltscharakter vorhanden ist?

Antwort

Ein verkehrsberuhigter Bereich, oft als "Spielstraße" bezeichnet, wird in der Regel dort angeordnet, wo ein hoher Aufenthaltscharakter besteht, wie in Wohngebieten, vor Schulen oder in Einkaufsstraßen. Der Aufenthaltscharakter ist ein wesentliches Kriterium, da der Zweck eines verkehrsberuhigten Bereichs darin besteht, den Verkehr zu verlangsamen und den Fußgängern und spielenden Kindern Vorrang zu geben. Ohne einen entsprechenden Aufenthaltscharakter könnte die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht den gewünschten Effekt erzielen und möglicherweise nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Es ist daher unwahrscheinlich, dass ein verkehrsberuhigter Bereich ohne diesen Charakter genehmigt wird. Die genauen Anforderungen können jedoch je nach Land und Region variieren, daher ist es ratsam, sich bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu erkundigen.

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