In welchem Verkehrsbereich müssen Grenzwerte für Unternehmen eingehalten werden?

Antwort

Grenzwerte müssen in verschiedenen Verkehrsbereichen eingehalten werden, insbesondere im Hinblick auf Umwelt- und Sicherheitsstandards. Dazu gehören: 1. **Luftverkehr**: Emissionsgrenzwerte für Flugzeuge, Lärmschutzvorschriften. 2. **Straßenverkehr**: Abgasnormen für Fahrzeuge (z.B. Euro-Normen), Lärmgrenzwerte, Sicherheitsstandards. 3. **Schienenverkehr**: Emissions- und Lärmgrenzwerte für Züge, Sicherheitsvorschriften. 4. **Schiffsverkehr**: Emissionsgrenzwerte für Schiffe (z.B. Schwefelgehalt im Treibstoff), Sicherheits- und Umweltvorschriften. Diese Grenzwerte werden oft durch nationale und internationale Regelungen festgelegt, wie z.B. durch die Europäische Union, die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) oder die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO).

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