Sind bei Absperrschrankengitter die Überwurfbügel nach der Vorschrift RSA 21 zwingend umzulegen?

Antwort

Ja, gemäß der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) sind die Überwurfbügel bei Absperrschrankengittern zwingend umzulegen. Dies dient der zusätzlichen Sicherung und Stabilität der Absperrung, um ein unbeabsichtigtes Verschieben oder Umfallen der Gitter zu verhindern.

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