Ja, bei Absperrschrankengittern sind die Überwurfbügel nach der Vorschrift RSA 21 zwingend umzulegen. Diese Vorschrift ist in den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) festgelegt. Die RSA 21 kann über verschiedene Fachverlage und Institutionen bezogen werden, die sich auf Verkehrssicherung und Straßenbau spezialisiert haben. Ein Beispiel ist die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), die entsprechende Regelwerke veröffentlicht. Hier ist der Link zur FGSV: [FGSV](https://www.fgsv-verlag.de/) Dort können die entsprechenden Richtlinien und Vorschriften erworben werden.