In welchen EU-Ländern muss bei einem Verkehrsunfall eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden?

Antwort

In der Europäischen Union gibt es unterschiedliche Regelungen zur Sicherheitsleistung (oft auch als „Kaution“ bezeichnet) nach einem Verkehrsunfall, insbesondere wenn ausländische Fahrer beteiligt sind. Eine Sicherheitsleistung kann von der Polizei oder den Behörden verlangt werden, wenn Zweifel an der Identität, am Wohnsitz oder an der Zahlungsfähigkeit des Unfallverursachers bestehen oder wenn Fluchtgefahr angenommen wird. **Länder, in denen eine Sicherheitsleistung nach einem Verkehrsunfall üblich oder gesetzlich vorgesehen ist, sind unter anderem:** 1. **Deutschland:** Die Polizei kann von ausländischen Unfallbeteiligten eine Sicherheitsleistung verlangen, wenn diese keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben und eine Strafverfolgung oder zivilrechtliche Ansprüche zu erwarten sind. [Quelle: § 111a StPO, § 132 StPO](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__132.html) 2. **Österreich:** Auch hier kann die Polizei eine Sicherheitsleistung verlangen, wenn der Verdacht besteht, dass der Unfallverursacher sich dem Verfahren entziehen könnte. [Quelle: § 37 Verwaltungsstrafgesetz (VStG)](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005768) 3. **Frankreich:** Bei Verkehrsunfällen mit ausländischer Beteiligung kann eine Kaution verlangt werden, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass der Fahrer das Land verlassen könnte, bevor das Verfahren abgeschlossen ist. [Quelle: Code de procédure pénale, Art. 147-1](https://www.legifrance.gouv.fr/codes/article_lc/LEGIARTI000006573888/) 4. **Italien:** Die Polizei kann eine Sicherheitsleistung verlangen, wenn der Verdächtige keinen Wohnsitz in Italien hat und Fluchtgefahr besteht. [Quelle: Codice di procedura penale, Art. 195](https://www.normattiva.it/uri-res/N2Ls?urn:nir:stato:decreto.legislativo:1988-09-28;271!vig=) 5. **Spanien:** Auch in Spanien kann eine Sicherheitsleistung verlangt werden, wenn der Unfallverursacher keinen festen Wohnsitz hat oder Fluchtgefahr besteht. [Quelle: Ley de Enjuiciamiento Criminal, Art. 505](https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-1882-6036) **Hinweis:** Die konkrete Anwendung und Höhe der Sicherheitsleistung kann je nach Einzelfall und Ermessen der Behörden variieren. In anderen EU-Ländern gibt es ähnliche Regelungen, aber die Praxis ist unterschiedlich streng. Es empfiehlt sich, sich vor Fahrten ins Ausland über die jeweiligen nationalen Vorschriften zu informieren. Eine Übersicht zu den Regelungen in allen EU-Ländern bietet z.B. der [ADAC](https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/). **Zusammenfassung:** In Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien und weiteren EU-Ländern kann eine Sicherheitsleistung nach einem Verkehrsunfall verlangt werden, insbesondere bei ausländischen Fahrern ohne festen Wohnsitz im Land.

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