Braucht man bei einem Schwerbehindertenausweis mit 70 Prozent eine Wertmarke für die öffentlichen Verkehrsmittel?

Antwort

Ja, auch mit einem Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 70 Prozent benötigst du in der Regel eine Wertmarke, um die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos oder vergünstigt nutzen zu können. Die Wertmarke beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden und ist in der Regel kostenpflichtig, es sei denn, du bist von der Zahlung befreit (z.B. aufgrund von geringem Einkommen). Weitere Informationen findest du auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS](https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a740-schwerbehindertenausweis.html).

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