Gilt in der Schifffahrt das Rechtsfahrgebot?

Antwort

In der Schifffahrt gibt es tatsächlich ein „Rechtsfahrgebot“, das dem auf Straßen ähnelt, aber speziell auf die Bedingungen der Wasserstraßen angepasst ist. Auf Binnenwasserstraßen (wie Flüssen und Kanälen) gilt grundsätzlich: Schiffe müssen möglichst rechts fahren, also am rechten Ufer entlang. Das ist in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) geregelt. Auf See (also auf offenen Meeren) gibt es die sogenannten Kollisionsverhütungsregeln (KVR, englisch: COLREGs). Auch hier gilt: Wenn sich zwei Fahrzeuge auf entgegengesetzten Kursen begegnen, muss jedes nach Steuerbord (also nach rechts) ausweichen, sodass sie an Backbord (links) aneinander vorbeifahren. Zusammengefasst: Ja, sowohl auf Binnengewässern als auch auf See gibt es ein Rechtsfahrgebot bzw. entsprechende Ausweichregeln, die das sichere Begegnen und Überholen regeln. Die genauen Vorschriften findest du in der [Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/binschstro_2013/) und den [Kollisionsverhütungsregeln](https://www.elwis.de/DE/Regelwerke/Binnenschifffahrtsrecht/KVR/KVR-node.html).

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