Der Begriff „Silberflotte“ bezieht sich auf eine Gruppe von spanischen Handelsschiffen, die im 16. und 17. Jahrhundert von den spanischen Kolonien in Amerika nach Spanien segelten. Diese S... [mehr]
In der Schifffahrt gibt es tatsächlich ein „Rechtsfahrgebot“, das dem auf Straßen ähnelt, aber speziell auf die Bedingungen der Wasserstraßen angepasst ist. Auf Binnenwasserstraßen (wie Flüssen und Kanälen) gilt grundsätzlich: Schiffe müssen möglichst rechts fahren, also am rechten Ufer entlang. Das ist in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) geregelt. Auf See (also auf offenen Meeren) gibt es die sogenannten Kollisionsverhütungsregeln (KVR, englisch: COLREGs). Auch hier gilt: Wenn sich zwei Fahrzeuge auf entgegengesetzten Kursen begegnen, muss jedes nach Steuerbord (also nach rechts) ausweichen, sodass sie an Backbord (links) aneinander vorbeifahren. Zusammengefasst: Ja, sowohl auf Binnengewässern als auch auf See gibt es ein Rechtsfahrgebot bzw. entsprechende Ausweichregeln, die das sichere Begegnen und Überholen regeln. Die genauen Vorschriften findest du in der [Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/binschstro_2013/) und den [Kollisionsverhütungsregeln](https://www.elwis.de/DE/Regelwerke/Binnenschifffahrtsrecht/KVR/KVR-node.html).
Der Begriff „Silberflotte“ bezieht sich auf eine Gruppe von spanischen Handelsschiffen, die im 16. und 17. Jahrhundert von den spanischen Kolonien in Amerika nach Spanien segelten. Diese S... [mehr]