Ja, die Regel "rechts vor links" gilt auch am Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches, sofern keine anderen Verkehrszeichen oder Regelungen die Vorfahrt anders regeln. In Deutschland ist dies in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt. Wenn du aus einem verkehrsberuhigten Bereich herausfährst und keine Vorfahrtsschilder vorhanden sind, musst du den Verkehr von rechts vorlassen.