Ja, in einem Kreisverkehr mit dem Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" (Zeichen 205) an den Einfahrten haben die Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, Vorfahrt. Das bedeutet, dass einfahrende Fahrzeuge denjenigen, die sich im Kreisverkehr befinden, den Vorrang gewähren müssen.