Welche Lichter müssen beim Fahrrad automatisch leuchten?

Antwort

In Deutschland müssen Fahrräder gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) mit bestimmten Beleuchtungseinrichtungen ausgestattet sein, die bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen automatisch leuchten sollten. Dazu gehören: 1. **Frontlicht (Scheinwerfer)**: Ein weißes Licht, das nach vorne strahlt. 2. **Rücklicht**: Ein rotes Licht, das nach hinten strahlt. Zusätzlich müssen Fahrräder mit Reflektoren ausgestattet sein: - Ein weißer Reflektor vorne. - Ein roter Reflektor hinten. - Gelbe Reflektoren an den Pedalen. - Reflektoren an den Speichen oder reflektierende Streifen an den Reifen. Diese Beleuchtungseinrichtungen müssen fest am Fahrrad montiert sein und dürfen nicht blenden. Weitere Informationen zur Fahrradbeleuchtung in Deutschland sind in der StVZO §67 zu finden.

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