Ja, Geldstrafen wegen zu schnellen Fahrens können bestimmten Umständen zu einerbarkeit führen. Nach 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO ist das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Wenn jedoch die Geschwindigkeitsüberschreitung erheblich ist oder wiederholt auftritt, kann dies zu einem strafrechtlichen Verfahren führen, insbesondere wenn dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. In solchen Fällen könnte eine Strafbarkeit nach § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) in Betracht kommen. Es ist wichtig, die genauen Umstände des Einzelfalls zu betrachten, um festzustellen, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt.