Ja, beim Verbot der Einfahrt in der Regel Ausnahmen für Anlieger möglich. Anlieger sind Personen oder Fahrzeuge, die Zugang zu einem Grundstück oder einer Immobilie in der betreffenden Straße benötigen. Oftmals wird dies durch entsprechende Zusatzschilder, wie „Anlieger frei“, kenntlich gemacht. Es jedoch wichtig, die spezifischen Verkehrszeichen und Regelungen vor Ort zu beachten, da diese variieren können.