Wie lang sollen die Aufweitung und Verengung der Fahrbahn bei Straßen der EKL 2 am Anfang und Ende des Überholfahrstreifens sein?

Antwort

Bei Straßen der Entwurfsklasse 2 (EKL2) sollten die Aufweitung und Verengung der Fahrbahn am Anfang und Ende des Überholfahrstreifens jeweils eine Länge von 100 Metern haben. Dies dient der sicheren und komfortablen Ein- und Ausfädelung des Verkehrs.

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