Nein, das ist nicht erlaubt. Das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Anhängers darf das maximal zulässige Anhängergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Wenn dein Zugfahrzeug laut Fahrzeugschein nur 2,5 Tonnen Anhängelast ziehen darf, darfst du keinen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,7 Tonnen ziehen – auch dann nicht, wenn der Anhänger leer ist. Entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, nicht das tatsächliche Gewicht beim Ziehen. Weitere Informationen findest du beispielsweise beim [ADAC](https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/anhaenger/anhaengerlast/).