Die Anbringung von Leitpfosten wird in der Regel von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden oder Straßenbauämtern entschieden. Diese Behörden sind für die Planung, den Bau und die Instandhaltung von Straßen und Verkehrseinrichtungen verantwortlich und legen fest, wo Leitpfosten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit angebracht werden sollen.