Ab welcher Entfernung zur Hauptstraße ist eine straßenbegleitende Radfahrerfurt über eine Einmündung nicht mehr vorfahrtsberechtigt?

Antwort

Die Regelungen zur Vorfahrt an Radfahrerfurten können je nach Land und Region unterschiedlich sein. In Deutschland beispielsweise ist eine straßenbegleitende Radfahrerfurt in der Regel vorfahrtsberechtigt, solange sie sich in einem bestimmten Abstand zur Hauptstraße befindet. Dieser Abstand kann variieren, oft liegt er jedoch bei etwa 5 bis 10 Metern. Es ist wichtig, die spezifischen Verkehrsregeln und -zeichen vor Ort zu beachten, da diese die Vorfahrt und die Sicherheit von Radfahrern an Einmündungen beeinflussen können. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, die örtlichen Verkehrsbehörden oder die Straßenverkehrsordnung zu konsultieren.

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