Die Vergabegrundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie Verfahrenssicherheit und Korruptionsprävention sind in verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien definiert. In Deutschland sind diese Grundsätze insbesondere im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in den Vergabeverordnungen (VgV, SektVO, und UVgO) verankert. 1. **Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit**: Diese Grundsätze sind im GWB verankert, insbesondere in § 97, der die Grundsätze der Vergabe beschreibt. Hier wird betont, dass öffentliche Aufträge wirtschaftlich und sparsam vergeben werden sollen. 2. **Verfahrenssicherheit**: Dieser Grundsatz wird ebenfalls im GWB und in den Vergabeverordnungen behandelt. Er stellt sicher, dass die Vergabeverfahren transparent und nachvollziehbar sind, um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. 3. **Korruptionsprävention**: Die Prävention von Korruption wird durch verschiedene Gesetze und Richtlinien unterstützt, darunter das GWB und spezifische Antikorruptionsgesetze. Zudem gibt es in vielen Vergabeverfahren Anforderungen an die Integrität der Bieter und die Einhaltung von ethischen Standards. Für detaillierte Informationen und spezifische Paragraphen ist es ratsam, die entsprechenden Gesetze und Verordnungen direkt zu konsultieren.