Der Auftraggeber ist zur Prüfung der Eignung eines Bieters in der Regel in der Lage, da er über verschiedene Instrumente und Informationen verfügt, um die Qualifikationen und Fähigkeiten der Bieter zu bewerten. Dazu gehören: 1. **Eignungsnachweise**: Bieter müssen oft Nachweise über ihre fachliche, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erbringen, wie z.B. Referenzen, Zertifikate oder Nachweise über frühere Projekte. 2. **Selbstauskunft**: Viele Ausschreibungen verlangen von den Bietern eine Selbstauskunft, in der sie ihre Eignung darlegen und relevante Informationen bereitstellen. 3. **Prüfung der Unterlagen**: Der Auftraggeber kann die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen. Dies umfasst die Kontrolle von Angaben zu finanziellen Verhältnissen, Personalqualifikationen und technischen Ressourcen. 4. **Interviews oder Präsentationen**: In einigen Fällen kann der Auftraggeber auch persönliche Gespräche oder Präsentationen anfordern, um die Eignung der Bieter besser einschätzen zu können. 5. **Recherchen**: Der Auftraggeber kann auch externe Quellen nutzen, um Informationen über die Bieter zu sammeln, wie z.B. Handelsregisterauszüge oder Bewertungen von früheren Auftraggebern. Die Fähigkeit des Auftraggebers zur Prüfung hängt jedoch auch von den verfügbaren Ressourcen, der Komplexität des Auftrags und den spezifischen Anforderungen der Ausschreibung ab.