Zuschlagskriterien sollen auf Haupt- und Nebenangebote anwendbar sein.

Antwort

Ja, die Zuschlagskriterien sollten so formuliert sein, dass sie sowohl für Hauptangebote als auch für Nebenangebote gelten. Dies gewährleistet eine faire und transparente Bewertung aller eingereichten Angebote und ermöglicht es dem Auftraggeber, die besten Lösungen zu identifizieren, unabhängig davon, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenangebot handelt. Die Kriterien sollten klar definiert und objektiv messbar sein, um eine einheitliche Bewertung zu ermöglichen.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Was umfasst die Leistungsbeschreibung, Angebotsfrist, Zuschlagsfrist, Zuschlagskriterien, Prüfung und Wertung der Angebote, Vergabedokumentation sowie Zuschlags- und Auftragserteilung?

Die von dir genannten Begriffe beziehen sich auf den Vergabeprozess öffentlicher Aufträge. Hier eine kurze Erläuterung zu jedem Punkt: 1. **Leistungsbeschreibung**: Dies ist ein Dokume... [mehr]