Was sind Executive, Legislative und Judikative in der Weimarer Verfassung?

Antwort

Die Weimarer Verfassung, die 1919 in Deutschland verabschiedet wurde, legte die Grundlagen für die politische Struktur der Weimarer Republik. Sie sah eine Gewaltenteilung in drei Hauptbereiche vor: Exekutive, Legislative und Judikative. 1. **Exekutive**: Die Exekutive wurde durch den Reichspräsidenten und die Reichsregierung repräsentiert. Der Reichspräsident hatte weitreichende Befugnisse, darunter die Ernennung des Reichskanzlers und die Möglichkeit, Notverordnungen zu erlassen. Die Reichsregierung war für die Ausführung der Gesetze und die Verwaltung des Staates verantwortlich. 2. **Legislative**: Die Legislative bestand aus zwei Kammern: dem Reichstag und dem Reichsrat. Der Reichstag wurde durch das Volk gewählt und hatte das Initiativrecht für Gesetze. Der Reichsrat vertrat die Länder und hatte Mitspracherechte bei bestimmten Gesetzgebungsverfahren. 3. **Judikative**: Die Judikative war unabhängig und umfasste verschiedene Gerichte, darunter das Reichsgericht, das für die Auslegung des Rechts und die Überprüfung von Gesetzen zuständig war. Die Unabhängigkeit der Richter war ein zentrales Element der Weimarer Verfassung. Diese Gewaltenteilung sollte sicherstellen, dass keine der drei Gewalten zu viel Macht erlangt und dass die Demokratie in der Weimarer Republik stabil bleibt.

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