Gehört der Pachtzins im Jahresabschluss eines Kleingartenvereins zum ideellen Bereich?

Antwort

Ja, der Pachtzins gehört im Jahresabschluss eines Kleingartenvereins in der Regel zum ideellen Bereich. Der ideelle Bereich umfasst Einnahmen und Ausgaben, die nicht auf eine wirtschaftliche Betätigung abzielen, sondern der Förderung des Vereinszwecks dienen. Da der Pachtzins oft für die Nutzung von Flächen zur Gartenbewirtschaftung gezahlt wird, zählt er zu den Kosten, die im Rahmen der ideellen Tätigkeit des Vereins anfallen.

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