Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du anlässlich eines Geburtstags Spenden für Vereine sammeln kannst. Hier sind einige Ideen: 1. **Spenden statt Geschenke**: Bitte deine Gäs... [mehr]
Ein Freistellungsbescheid, der für die Jahre 2020 bis 2022 ausgestellt und im Juni 2024 datiert ist, bestätigt, dass der Verein in diesem Zeitraum (2020–2022) gemeinnützig war. Für die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) ist entscheidend, dass zum Zeitpunkt der Spende die Gemeinnützigkeit anerkannt ist. **Wie lange gilt der Bescheid?** - Der Freistellungsbescheid selbst gilt formal nur für den geprüften Zeitraum (hier: 2020–2022). - Für Spenden, die nach 2022 eingehen, kann der Verein weiterhin Spendenbescheinigungen ausstellen, solange das Finanzamt die Gemeinnützigkeit nicht aberkannt hat. - In der Praxis akzeptieren Banken und Spender in der Regel einen Freistellungsbescheid, der nicht älter als fünf Jahre ist. - Das Finanzamt prüft die Gemeinnützigkeit meist alle drei Jahre rückwirkend. **Fazit:** Mit dem Bescheid von Juni 2024 für 2020–2022 kann der Verein bis zur nächsten turnusmäßigen Prüfung (meist nach drei Jahren) weiterhin Spendenbescheinigungen ausstellen. Es empfiehlt sich, den neuen Bescheid nach der nächsten Prüfung (für 2023–2025) rechtzeitig zu beantragen, um durchgehend einen aktuellen Nachweis zu haben. Weitere Informationen findest du beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-07-01-gemeinnuetzigkeit.html).
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