In bestimmten Situationen kann es vorkommen, dass du auf dein Widerrufsrecht verzichten musst. Dies ist oft der Fall bei Dienstleistungen, die sofort nach Vertragsabschluss erbracht werden sollen. Ein typisches Beispiel ist der Kauf von digitalen Inhalten, die direkt nach dem Kauf heruntergeladen werden können. Laut § 356 Abs. 5 BGB erlischt das Widerrufsrecht bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert. Das bedeutet, dass du in solchen Fällen ausdrücklich zustimmen musst, dass der Anbieter sofort mit der Leistung beginnt, und du musst bestätigen, dass dir bewusst ist, dass du dadurch dein Widerrufsrecht verlierst.