In Deutschland gilt: Wenn du unbestellte Ware erhältst, bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, diese zurückzuschicken oder zu bezahlen. Dein Schweigen hat keine rechtlichen Konsequenzen. Du kannst die Ware behalten, dass daraus eine Zahlungspflicht entsteht. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 241a geregelt. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. wenn die Ware offensichtlich irrtümlich an dich gesendet wurde und der Absender dies nachweisen kann. In solchen Fällen solltest du den Absender informieren und die Rücksendung ermöglichen. Weitere Informationen findest du im BGB: [§ 241a BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241a.html).