Welche Informationen sind auf Preisschildern gesetzlich vorgeschrieben?

Antwort

In Deutschland müssen Preisschilder bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen, um den Verbraucher umfassend zu informieren. Die wichtigsten gesetzlich vorgeschriebenen Informationen auf einem Preisschild sind: 1. **Endpreis**: Der Gesamtpreis inklusive aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile. 2. **Grundpreis**: Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, muss zusätzlich der Preis pro Mengeneinheit (z.B. pro Kilogramm, Liter, Meter) angegeben werden. 3. **Mehrwertsteuer**: Der Preis muss die Mehrwertsteuer enthalten und dies muss klar ersichtlich sein. 4. **Preis pro Stück**: Bei Waren, die nicht nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, muss der Preis pro Stück angegeben werden. Diese Anforderungen sind in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Weitere Informationen dazu findest du auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: [BMJV - Preisangabenverordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/pangv/).

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