Ob ein Songtext als Plagiat, Inspiration oder Cover gilt, hängt von rechtlichen und kreativen Kriterien ab: **1. Plagiat:** Ein Songtext ist ein Plagiat, wenn wesentliche, urheberrechtlich geschützte Teile (z. B. markante Textzeilen, Refrains, charakteristische Formulierungen) ohne Erlaubnis übernommen werden. Entscheidend ist, ob der durchschnittliche Hörer die Ähnlichkeit erkennt und ob eine "Schöpfungshöhe" (also eine gewisse Originalität) beim Original vorliegt. Schon die Übernahme weniger, aber prägnanter Zeilen kann als Plagiat gelten. Mehr dazu: [Urheberrecht Musik](https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/) **2. Inspiration:** Inspiration liegt vor, wenn ein Songtext zwar vom Original beeinflusst ist, aber keine geschützten Textteile wörtlich oder nahezu identisch übernommen werden. Es werden lediglich Stil, Thema oder Stimmung übernommen, nicht aber konkrete Formulierungen. Hier ist die Grenze oft fließend und im Streitfall entscheiden Gerichte. **3. Cover:** Ein Cover ist eine Neuinterpretation eines bestehenden Songs, bei der der Originaltext (und meist auch die Melodie) beibehalten wird. Für ein Cover benötigst du in der Regel eine Lizenz, da der Songtext und die Musik urheberrechtlich geschützt sind. Die Urheberschaft bleibt beim Original, du bist nur der Interpret. Mehr dazu: [GEMA Infos zu Coverversionen](https://www.gema.de/de/musiknutzer/musiknutzung/coverversionen/) **Zusammengefasst:** - **Plagiat:** Unrechtmäßige, erkennbare Übernahme geschützter Textteile. - **Inspiration:** Beeinflussung ohne direkte Übernahme geschützter Passagen. - **Cover:** Offizielle Neuinterpretation mit Originaltext und meist Originalmelodie, Lizenz erforderlich. Im Zweifel empfiehlt sich immer eine rechtliche Beratung, da die Grenzen im Einzelfall unterschiedlich ausgelegt werden können.