Muss sich ein Einzelunternehmer als Kleinunternehmer auch ruhend melden?

Antwort

Ein Einzelunternehmer, der als Kleinunternehmer tätig ist, muss sein Gewerbe ruhend melden, wenn er seine Geschäftstätigkeit vorübergehend einstellt. Dies ist in Deutschland erforderlich, um zu vermeiden, dass weiterhin Gewerbesteuern und andere Abgaben anfallen. Die Ruhendmeldung erfolgt in der Regel beim zuständigen Gewerbeamt. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Behörde oder einem Steuerberater über die genauen Schritte und Anforderungen zu informieren.

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