Ein handelsregisterlich geführtes Einzelunternehmen und ein eingetragener Kaufmann (e.K.) unterscheiden sich hauptsächlich in der rechtlichen Form und den damit verbundenen Anforderungen. 1... [mehr]
Ein Einzelunternehmer ist ein Kaufmann, wenn er ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Handelsgewerbe ist nach § 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, das Unternehmen erfordert nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Das bedeutet, dass ein Einzelunternehmer dann als Kaufmann gilt, wenn sein Gewerbebetrieb eine bestimmte Größe und Komplexität erreicht, die eine kaufmännische Organisation notwendig macht. Kriterien dafür können unter anderem der Umsatz, die Anzahl der Mitarbeiter oder die Art der Geschäftstätigkeit sein. Weitere Informationen findest du im Handelsgesetzbuch (HGB): [HGB § 1](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html).
Ein handelsregisterlich geführtes Einzelunternehmen und ein eingetragener Kaufmann (e.K.) unterscheiden sich hauptsächlich in der rechtlichen Form und den damit verbundenen Anforderungen. 1... [mehr]
Bei einem Einzelkaufmann (e.K.) mit einem Umsatz von 10.000,00 € handelt es sich in der Regel um einen Kleingewerbetreibenden. In Deutschland sind Kleingewerbetreibende von bestimmten handelsrech... [mehr]