Wie stelle ich den neuen Geschäftsführer bei Rentenbeginn des alten vor?

Antwort

Um den neuen Geschäftsführer in deinem Unternehmen vorzustellen und gleichzeitig den Rentenbeginn des bisherigen Geschäftsführers zu würdigen, könntest du eine formelle Mitteilung oder eine E-Mail an alle Mitarbeiter verfassen. Hier ist ein Beispiel, wie du das formulieren könntest: --- **Betreff: Vorstellung unseres neuen Geschäftsführers und Verabschiedung von [Name des bisherigen Geschäftsführers]** Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, euch heute unseren neuen Geschäftsführer, [Name des neuen Geschäftsführers], vorzustellen. [Name des neuen Geschäftsführers] wird ab dem [Datum] die Leitung unseres Unternehmens übernehmen. Mit seiner umfangreichen Erfahrung und seinem Engagement sind wir überzeugt, dass er unser Unternehmen erfolgreich in die Zukunft führen wird. Gleichzeitig möchten wir uns herzlich bei [Name des bisherigen Geschäftsführers] für seine langjährige und wertvolle Arbeit bedanken. Nach vielen Jahren des unermüdlichen Einsatzes tritt er nun seinen wohlverdienten Ruhestand an. Wir wünschen ihm für diesen neuen Lebensabschnitt alles Gute und viel Freude. Wir sind zuversichtlich, dass der Übergang reibungslos verlaufen wird und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit [Name des neuen Geschäftsführers]. Mit freundlichen Grüßen, [Dein Name] [Deine Position] --- Diese Nachricht würdigt den bisherigen Geschäftsführer und begrüßt den neuen, was zu einer positiven und professionellen Atmosphäre beiträgt.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Unterschied zwischen Betriebsleiter und Geschäftsführer

Der Unterschied zwischen einem Betriebsleiter und einem Geschäftsführer liegt hauptsächlich in ihren Aufgabenbereichen und Verantwortlichkeiten. 1. **Betriebsleiter**: Der Betriebsleit... [mehr]

Überwacht der Aufsichtsrat den Geschäftsführer direkt oder der Vorstand?

Der Aufsichtsrat überwacht in der Regel den Geschäftsführer (GF) direkt. In vielen Unternehmensstrukturen, insbesondere in Aktiengesellschaften, ist der Aufsichtsrat dafür verantwo... [mehr]