Welche Gesellschaftsformen gibt es und wie unterscheiden sich Personen- und Kapitalgesellschaften?

Antwort

In Deutschland gibt es verschiedene Gesellschaftsformen für Unternehmen, die sich grundsätzlich in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterteilen lassen. Hier sind die wesentlichen Unterschiede und Merkmale: ### Personengesellschaften 1. **Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)**: - **Gründung**: Mindestens zwei Personen. - **Haftung**: Unbeschränkt und persönlich mit dem gesamten Privatvermögen der Gesellschafter. - **Geschäftsführung**: Alle Gesellschafter gemeinsam, sofern nichts anderes vereinbart ist. - **Besteuerung**: Einkünfte werden den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen versteuert. 2. **Offene Handelsgesellschaft (OHG)**: - **Gründung**: Mindestens zwei Personen. - **Haftung**: Unbeschränkt und persönlich mit dem gesamten Privatvermögen der Gesellschafter. - **Geschäftsführung**: Alle Gesellschafter gemeinsam, sofern nichts anderes vereinbart ist. - **Besteuerung**: Einkünfte werden den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen versteuert. 3. **Kommanditgesellschaft (KG)**: - **Gründung**: Mindestens ein Komplementär (voll haftender Gesellschafter) und ein Kommanditist (haftet nur mit seiner Einlage). - **Haftung**: Komplementär haftet unbeschränkt, Kommanditist nur mit seiner Einlage. - **Geschäftsführung**: Liegt beim Komplementär. - **Besteuerung**: Einkünfte werden den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen versteuert. ### Kapitalgesellschaften 1. **Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)**: - **Gründung**: Mindestens eine Person, Einlage von mindestens 25.000 Euro. - **Haftung**: Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen. - **Geschäftsführung**: Geschäftsführer, der von den Gesellschaftern bestellt wird. - **Besteuerung**: Körperschaftsteuer auf Gewinne der Gesellschaft, zusätzlich Einkommenssteuer auf ausgeschüttete Gewinne bei den Gesellschaftern. 2. **Aktiengesellschaft (AG)**: - **Gründung**: Mindestens eine Person, Einlage von mindestens 50.000 Euro. - **Haftung**: Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen. - **Geschäftsführung**: Vorstand, der vom Aufsichtsrat bestellt wird. - **Besteuerung**: Körperschaftsteuer auf Gewinne der Gesellschaft, zusätzlich Einkommenssteuer auf ausgeschüttete Gewinne bei den Aktionären. 3. **Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG)**: - **Gründung**: Mindestens eine Person, Einlage von mindestens 1 Euro. - **Haftung**: Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen. - **Geschäftsführung**: Geschäftsführer, der von den Gesellschaftern bestellt wird. - **Besteuerung**: Körperschaftsteuer auf Gewinne der Gesellschaft, zusätzlich Einkommenssteuer auf ausgeschüttete Gewinne bei den Gesellschaftern. ### Hauptunterschiede - **Haftung**: Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt, während bei Kapitalgesellschaften die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. - **Geschäftsführung**: In Personengesellschaften führen in der Regel die Gesellschafter selbst die Geschäfte, während in Kapitalgesellschaften ein Geschäftsführer oder Vorstand bestellt wird. - **Besteuerung**: Personengesellschaften werden steuerlich transparent behandelt, d.h., die Einkünfte werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet. Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer, und die Gewinne werden erst auf Gesellschaftsebene und dann bei Ausschüttung auf Gesellschafterebene besteuert. Diese Unterschiede beeinflussen die Wahl der Gesellschaftsform je nach den individuellen Bedürfnissen und Zielen der Gründer.

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