TV-H Stufenlaufzeit nach Unterbrechung?

Antwort

Die Stufenlaufzeit nach einer Unterbrechung im Tarifvertrag den öffentlichen Dienst (TVöD) bezieht sich auf die Zeit, die ein Mitarbeiter benötigt, um nach einer Unterbrechung (z.B. durch Elternzeit, Krankheit oder andere Abwesenheiten) wieder in die Stufenlaufzeit zurückzukehren. In der Regel wird die Stufenlaufzeit durch die Dauer der Abwesenheit nicht unterbrochen, es sei denn, es handelt sich um eine längere Abwesenheit, die spezifisch im Tarifvertrag geregelt ist. Es ist wichtig, die genauen Regelungen im jeweiligen Tarifvertrag zu prüfen, da diese je nach Bundesland oder spezifischem Arbeitsverhältnis variieren können. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, die Personalabteilung oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.

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