Die rechtlichen Merkmale der verschiedenen Unternehmensformen in Deutschland sind vielfältig und unterscheiden sich je nach Art der Gesellschaft. Hier sind einige der wichtigsten Unternehmensformen und ihre Merkmale: 1. **Einzelunternehmen**: - Keine eigene Rechtspersönlichkeit. - Der Inhaber haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen. - Einfache Gründung, keine besonderen Formalitäten erforderlich. 2. **Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)**: - Keine eigene Rechtspersönlichkeit. - Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt. - Gründung durch mindestens zwei Personen, formfrei möglich. 3. **Offene Handelsgesellschaft (OHG)**: - Keine eigene Rechtspersönlichkeit. - Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch. - Eintragung ins Handelsregister erforderlich. 4. **Kommanditgesellschaft (KG)**: - Besteht aus Komplementären (unbeschränkt haftend) und Kommanditisten (beschränkt haftend). - Keine eigene Rechtspersönlichkeit. - Eintragung ins Handelsregister erforderlich. 5. **Aktiengesellschaft (AG)**: - Eigene Rechtspersönlichkeit. - Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen. - Mindestkapital von 50.000 Euro, Eintragung ins Handelsregister erforderlich. 6. **Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)**: - Eigene Rechtspersönlichkeit. - Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen. - Mindestkapital von 25.000 Euro, Eintragung ins Handelsregister erforderlich. 7. **Limited (Ltd.)**: - Britische Unternehmensform, die auch in Deutschland genutzt werden kann. - Eigene Rechtspersönlichkeit. - Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen, kein Mindestkapital erforderlich. 8. **Genossenschaft (eG)**: - Eigene Rechtspersönlichkeit. - Haftung kann beschränkt oder unbeschränkt sein, je nach Satzung. - Gründung durch mindestens drei Personen, Eintragung ins Genossenschaftsregister erforderlich. Jede Unternehmensform hat spezifische Vor- und Nachteile, die bei der Wahl der passenden Rechtsform berücksichtigt werden sollten.