Was ist das Mindestgründungskapital einer UG (haftungsbeschränkt)?

Antwort

Das Mindestgründungskapital einer Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt) beträgt 1 Euro. Allerdings ist es empfehlenswert, höheres Kapital einzubringen, um die Liquidität des Unternehmens zu sichern und um den laufenden Betrieb besser finanzieren zu können. Zudem muss die UG verpflichtet, jährlich 25 % ihres Gewinns in eine Rücklage einzustellen, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist, um in eine reguläre GmbH umgewandelt werden zu können.

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