Muss man sich in Bayern als Einzelunternehmer im Handelsregister eintragen lassen?

Antwort

In Bayern, wie auch im restlichen Deutschland, müssen sich Einzelunter grundsätzlich nicht ins Handelsregister eintragen lassen, wenn sie ein Kleingewerbe betreiben. Ein Kleingewerbe liegt vor, wenn der Betrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Allerdings müssen sich Einzelunternehmer, die ein Handelsgewerbe betreiben, das nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ins Handelsregister eintragen lassen. Diese Eintragungspflicht ergibt sich aus § 1 des Handelsgesetzbuches (HGB). Weitere Informationen findest du auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: [Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie](https://www.stmwi.bayern.de/).

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