Sind alle betroffenen Gemeinschaften im Offenlegungsbereich enthalten?

Antwort

Ja, im Offenlegungsbereich sollten alle betroffenen Gemeinschaften, die von der Unternehmung wesentlich betroffen sein können, berücksichtigt werden. Dies umfasst in der Regel Stakeholder wie Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, lokale Gemeinschaften und andere relevante Gruppen. Eine umfassende Offenlegung fördert Transparenz und Verantwortlichkeit und ermöglicht es den betroffenen Gemeinschaften, informierte Entscheidungen zu treffen und ihre Interessen zu vertreten.

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