Wann unterliegt Verpackungen die EU Entwaldungsverordnung und wann sind sie ausgenommen?

Antwort

Die EU-Entwaldungsverordnung, die am 30. November 2021 in Kraft trat, zielt darauf ab, den Handel mit Produkten zu verhindern, die zur Abholzung von Wäldern beigetragen haben. Verpackungen fallen unter diese Verordnung, wenn sie aus Rohstoffen hergestellt sind, die aus Wäldern stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt wurden. Produkte, die unter die Verordnung fallen, sind unter anderem Holzprodukte, Kaffee, Kakao, Palmöl, Gummi, Papier und einige andere landwirtschaftliche Erzeugnisse. Verpackungen, die aus diesen Materialien bestehen, müssen nachweisen, dass sie nicht aus illegaler Abholzung stammen. Ausnahmen gibt es für Produkte, die in der EU bereits reguliert sind oder für die es spezifische Regelungen gibt, wie zum Beispiel für bestimmte Recyclingmaterialien oder Produkte, die aus nachhaltigen Quellen stammen. Auch Produkte, die in der EU hergestellt wurden und deren Rohstoffe aus einem Land stammen, das die entsprechenden Nachhaltigkeitskriterien erfüllt, können von der Verordnung ausgenommen sein. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Ausnahmen im Detail zu prüfen, da sie je nach Produkt und Herkunft variieren können.

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