Wer muss über den Lärmaktionsplan in Sachsen informiert werden?

Antwort vom

In Sachsen müssen über den Lärmaktionsplan verschiedene Gruppen informiert werden. Dazu gehören: 1. **Öffentlichkeit**: Bürgerinnen und Bürger, die von Lärm betroffen sind, sollten über die Inhalte und Maßnahmen des Lärmaktionsplans informiert werden. 2. **Behörden**: Relevante staatliche und kommunale Behörden, die für Lärmschutz und Umwelt zuständig sind, müssen ebenfalls informiert werden. 3. **Verbände und Organisationen**: Umwelt- und Lärmschutzverbände sowie andere relevante Organisationen sollten in den Informationsprozess einbezogen werden. 4. **Wirtschaft**: Unternehmen, die von den Lärmminderungsmaßnahmen betroffen sind, sollten ebenfalls informiert werden. Die Information erfolgt in der Regel durch öffentliche Auslegungen, Informationsveranstaltungen oder digitale Plattformen.

Kategorie: Umwelt Tags: Lärm Aktionsplan Sachsen
Neue Frage stellen

Verwandte Fragen

Wie kann ich die störende Laubbläserei verhindern?

Laubbläser können tatsächlich sehr störend sein, vor allem wegen des Lärms. Hier sind einige Möglichkeiten, wie du mit der Situation umgehen kannst: 1. **Gespräch m...