Wie wird die Grundbelastung von Verkehrslärm bei der Gesamtbelastung nach DIN 18005 berücksichtigt?
Antwort vom**Die Grundbelastung durch vorhandenen Verkehrslärm wird nach DIN 18005 nicht einfach ignoriert, sondern als Vorbelastung energetisch mit dem neu hinzukommenden Verkehrslärm zum Gesamtpegel addiert; maßgeblich ist also die Gesamtbelastung am Immissionsort, nicht nur der Zusatzbeitrag.** ([dinmedia.de](https://www.dinmedia.de/de/norm/din-18005/363829655)) ## Entscheidend ist der Unterschied zwischen Zusatzlärm und Gesamtpegel Bei der Anwendung der DIN 18005 geht es in der städtebaulichen Planung um die zu erwartende **Gesamtsituation**. Wenn bereits Straßen-, Schienen- oder sonstiger Verkehrslärm vorhanden ist, bildet dieser die **Grundbelastung**. Kommt eine neue oder geänderte Verkehrsquelle hinzu, werden die Pegel **logarithmisch**, also energetisch, zusammengeführt. Eine einfache arithmetische Addition in dB ist falsch. ([dinmedia.de](https://www.dinmedia.de/de/norm/din-18005/363829655)) Die praktische Folge ist wichtig: Ein zusätzlicher Beitrag von z. B. 1 dB oder 2 dB wirkt in einem bereits stark vorbelasteten Gebiet oft klein, kann aber trotzdem dazu führen, dass Orientierungswerte deutlicher überschritten werden. Umgekehrt erhöht ein sehr kleiner Zusatzpegel die Gesamtbelastung rechnerisch kaum. Das ist der Kern der Beurteilung. ## Was das konkret bedeutet Liegt am Ort bereits eine Vorbelastung von 60 dB(A) vor und kommt ein neuer Verkehrsbeitrag von 55 dB(A) hinzu, ergibt sich **nicht** 115 dB(A), sondern nur ein Gesamtpegel von rund 61,2 dB(A). Der höhere Pegel dominiert also, der niedrigere erhöht ihn nur begrenzt. Faustregel: - gleicher Pegel + gleicher Pegel = **+3 dB** - Unterschied von 10 dB oder mehr = der kleinere Beitrag ist für den Gesamtpegel fast vernachlässigbar Gerade dieser Punkt fehlt in vielen knappen Darstellungen: Für die planerische Abwägung zählt nicht nur, **ob** neuer Lärm entsteht, sondern **ob er die bestehende Belastung relevant anhebt**. ## Wichtiger Unterschied, der oft verwechselt wird Die DIN 18005 erlaubt keine pauschale Gesamtsummierung völlig unterschiedlicher Lärmarten nach Belieben. Innerhalb des **Verkehrslärms** ist die Berücksichtigung der Vorbelastung naheliegend und fachlich üblich. Eine gemeinsame Summierung von Verkehrslärm mit Gewerbe- oder Anlagenlärm ist dagegen rechtlich und methodisch deutlich problematischer und nicht einfach aus der DIN 18005 ableitbar. Darauf weist auch das Umweltbundesamt in seiner Darstellung zur Gesamtlärmbewertung hin. ([umweltbundesamt.de](https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2019-06-19_texte_60-2019_modell_zur_gesamtlaermbewertung_abschlussbericht.pdf)) ## Kurz gesagt Für die DIN 18005 ist die Grundbelastung von Verkehrslärm als **Vorbelastung im Gesamtpegel** zu berücksichtigen. Bewertet wird also die **energetisch summierte Gesamtbelastung** am maßgeblichen Immissionsort; der neue Verkehrsbeitrag darf nicht isoliert betrachtet werden. ([dinmedia.de](https://www.dinmedia.de/de/norm/din-18005/363829655))