Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) und eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sind beide Instrumente des Umweltrechts, die jedoch unterschiedliche Schwerpunkte und Anwendungsbereiche haben: 1. **Zweck und Zielsetzung:** - **FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP):** Diese Prüfung dient dem Schutz von Natura 2000-Gebieten, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie der EU ausgewiesen sind. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Projekte oder Pläne keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die Erhaltungsziele dieser Schutzgebiete haben. - **Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP):** Die UVP hat einen breiteren Ansatz und bewertet die Umweltauswirkungen von Projekten auf verschiedene Umweltaspekte wie Luft, Wasser, Boden, Flora, Fauna, Mensch und Landschaft. Ziel ist es, negative Umweltauswirkungen zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. 2. **Rechtliche Grundlage:** - **FFH-VP:** Die rechtliche Grundlage bildet die FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) der EU. - **UVP:** Die UVP basiert auf der EU-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (2011/92/EU, geändert durch 2014/52/EU) und den entsprechenden nationalen Umsetzungsgesetzen. 3. **Anwendungsbereich:** - **FFH-VP:** Wird durchgeführt, wenn ein Projekt oder Plan potenziell Auswirkungen auf ein Natura 2000-Gebiet haben könnte. - **UVP:** Wird für eine Vielzahl von Projekten durchgeführt, die in der UVP-Richtlinie und den nationalen Gesetzen aufgeführt sind, unabhängig davon, ob sie in der Nähe eines Natura 2000-Gebiets liegen oder nicht. 4. **Prüfungsumfang:** - **FFH-VP:** Konzentriert sich spezifisch auf die Auswirkungen auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck des betroffenen Natura 2000-Gebiets. - **UVP:** Umfasst eine umfassende Bewertung der Umweltauswirkungen eines Projekts auf verschiedene Umweltmedien und -faktoren. 5. **Verfahren:** - **FFH-VP:** Beginnt mit einer Vorprüfung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung möglich ist. Falls ja, folgt eine detaillierte Verträglichkeitsprüfung. - **UVP:** Umfasst eine Screening-Phase zur Feststellung der UVP-Pflicht, eine Scoping-Phase zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, die eigentliche Umweltverträglichkeitsstudie und eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Beide Prüfungen sind wichtige Werkzeuge im Umweltrecht, um den Schutz der Umwelt und der Biodiversität sicherzustellen, jedoch mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Verfahren.