In den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sind spezifische Vorgaben zur Anlieferung von Heizöl nicht direkt enthalten, da diese Regelungen allgemein für den Umgang mit Gefahrstoffen gelten. Für die Anlieferung von Heizöl sind jedoch insbesondere die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie die Vorgaben der Wasserhaushaltsgesetzgebung (WHG) relevant. Zusätzlich können die Technischen Regeln für Flüssiggas (TRF) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) Hinweise zur Lagerung und Handhabung von brennbaren Flüssigkeiten geben. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen an die Lagerung, den Transport und die Sicherheit zu beachten, um Umweltschäden und Gefahren für die Gesundheit zu vermeiden. Für detaillierte Informationen sollte die jeweilige TRGS sowie die GefStoffV und WHG konsultiert werden.