In der Wasserwirtschaft und im Bereich des Trinkwasserschutzes werden Schutzzonen um Trinkwassergewinnungsanlagen eingerichtet, um das Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen. Diese Schutzzonen sind in der Regel in drei Zonen unterteilt: Zone I, Zone II und Zone III. Die 50-Tage-Linie bezieht sich auf die Schutzzone. **Schutzzone I (Fassungsbereich):** - Diese Zone umfasst den unmittelbaren Bereich um die Trinkwassergewinnungsanlage (z.B. Brunnen oder Quelle). - Hier gelten die strengsten Schutzmaßnahmen. - Zutritt ist in der Regel nur autorisiertem Personal gestattet. - Jegliche Art von Verschmutzung oder baulichen Maßnahmen ist verboten. **Schutzzone II (Engere Schutzzone):** - Diese Zone erstreckt sich um die Schutzzone I und wird durch die sogenannte 50-Tage-Linie begrenzt. - Die 50-Tage-Linie bezeichnet die Zeit, die das Wasser benötigt, um von der Grenze der Schutzzone II bis zur Trinkwassergewinnungsanlage zu fließen. Diese Zeitspanne soll sicherstellen, dass eventuelle Verunreinigungen durch natürliche Prozesse abgebaut werden können, bevor sie die Trinkwassergewinnungsanlage erreichen. - In dieser Zone sind bestimmte landwirtschaftliche Tätigkeiten, der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden sowie bauliche Maßnahmen stark eingeschränkt oder verboten. **Schutzzone III (Weitere Schutzzone):** - Diese Zone umfasst das weitere Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnungsanlage. - Hier gelten weniger strenge, aber dennoch wichtige Schutzmaßnahmen. - Es gibt Einschränkungen für bestimmte industrielle und landwirtschaftliche Tätigkeiten, um das Risiko einer Grundwasserverunreinigung zu minimieren. Die genauen Regelungen und Einschränkungen können je nach Land und Region variieren und sind in den jeweiligen Wasserschutzgesetzen und -verordnungen festgelegt.