Wie lange ist R410A noch erlaubt für Neuanlagen?

Antwort

R410A ist ein Kältemittel, das aufgrund seines hohen Treibhauspotenzials (GWP) zunehmend reguliert wird. In der Europäischen Union wird die Verwendung von R410A in Neuanlagen durch die F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 eingeschränkt. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Einsatz von Kältemitteln mit einem GWP von 750 oder höher in Split-Klimaanlagen mit weniger als 3 kg Kältemittel verboten. Da R410A ein GWP von 2088 hat, wird es ab diesem Datum in solchen Anlagen nicht mehr erlaubt sein. Weitere Informationen zur F-Gas-Verordnung findest du hier: [F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0517).

Kategorie: Umwelt Tags: R410A Neuanlagen Erlaubt
Frage stellen und sofort Antwort erhalten