R410A ist ein Kältemittel, das aufgrund seines hohen Treibhauspotenzials (GWP) zunehmend reguliert wird. In der Europäischen Union wird die Verwendung von R410A in Neuanlagen durch die F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 eingeschränkt. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Einsatz von Kältemitteln mit einem GWP von 750 oder höher in Split-Klimaanlagen mit weniger als 3 kg Kältemittel verboten. Da R410A ein GWP von 2088 hat, wird es ab diesem Datum in solchen Anlagen nicht mehr erlaubt sein. Weitere Informationen zur F-Gas-Verordnung findest du hier: [F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0517).