Was sind Praxisbeispiele für das öffentliche Interesse gem. Art. 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie?

Antwort

Praxisbeispiele für das öffentliche Interesse im Sinne des Art. 6 Absatz 4 der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) können vielfältig sein und umfassen in der Regel Projekte oder Maßnahmen, die erhebliche Vorteile für die Gesellschaft bieten. Hier sind einige Beispiele: 1. **Infrastrukturprojekte**: Der Bau von Autobahnen, Eisenbahnstrecken oder Flughäfen, die für die wirtschaftliche Entwicklung und Mobilität einer Region von entscheidender Bedeutung sind. 2. **Energieprojekte**: Errichtung von Windparks, Solaranlagen oder anderen erneuerbaren Energiequellen, die zur Erreichung von Klimazielen und zur Sicherstellung der Energieversorgung beitragen. 3. **Hochwasserschutzmaßnahmen**: Bau von Deichen, Rückhaltebecken oder anderen Schutzanlagen, die notwendig sind, um Menschen und Eigentum vor Überschwemmungen zu schützen. 4. **Wasserversorgungsprojekte**: Bau von Staudämmen, Wasseraufbereitungsanlagen oder Pipelines, die die Trinkwasserversorgung sicherstellen. 5. **Gesundheitsinfrastruktur**: Bau von Krankenhäusern oder anderen Gesundheitseinrichtungen, die für die medizinische Versorgung der Bevölkerung unerlässlich sind. Diese Beispiele müssen jedoch immer im Kontext einer sorgfältigen Abwägung stehen, bei der geprüft wird, ob es keine zumutbaren Alternativen gibt und ob die notwendigen Maßnahmen zur Kompensation der negativen Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgebiete getroffen werden können.

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