Dürfen nicht heimische Fischarten besetzt werden?

Antwort

Das Besetzen von nicht heimischen Fischarten in Gewässern ist in vielen Ländern streng reguliert und oft verboten, um die einheimischen Ökosysteme zu schützen. In Deutschland beispielsweise regelt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) den Umgang mit nicht heimischen Arten. Laut § 40 BNatSchG ist es verboten, gebietsfremde Arten in die Natur freizusetzen, wenn dadurch die heimische Flora und Fauna gefährdet werden könnten. Es gibt jedoch Ausnahmen, die von den zuständigen Behörden genehmigt werden können, wenn nachgewiesen wird, dass keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Es ist daher wichtig, sich vor dem Besatz von nicht heimischen Fischarten bei den zuständigen Behörden zu informieren und gegebenenfalls eine Genehmigung einzuholen.

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