Indirekte Schallabschirmung am Immissionsort bedeutet, dass der Schall nicht direkt durch eine Barriere (z. B. eine Wand oder einen Lärmschutzwall) am Ort des Eintreffens (Immissionsort) abgeschirmt wird, sondern dass die Abschirmung an einer anderen Stelle im Ausbreitungsweg des Schalls erfolgt. Das heißt: Der Schall wird auf seinem Weg von der Quelle zum Immissionsort (z. B. ein Wohnhaus) an einer anderen Stelle – etwa näher an der Quelle oder zwischen Quelle und Immissionsort – durch eine Barriere oder ein Hindernis abgeschirmt. Am Immissionsort selbst befindet sich keine direkte Schallschutzmaßnahme. Beispiel: Ein Lärmschutzwall steht an einer Straße (Schallquelle), aber nicht direkt am Wohnhaus (Immissionsort). Der Wall schirmt den Schall ab, bevor er das Wohnhaus erreicht. Die Abschirmung wirkt also indirekt am Immissionsort. Zusammengefasst: Indirekte Schallabschirmung am Immissionsort bedeutet, dass der Schall durch Maßnahmen auf dem Ausbreitungsweg und nicht direkt am Ort des Schalleintritts reduziert wird.