Wie lange sind Kunststofftanks zur Lagerung von WGK1-Stoffen (Gefährdungsstufe A, 3000 Liter) haltbar?

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Die Haltbarkeit bzw. Lebensdauer von Kunststofftanks zur Lagerung von Stoffen der Wassergefährdungsklasse 1 (WGK 1) hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom verwendeten Kunststoff, den Lagerbedingungen, der Art des gelagerten Stoffes und den gesetzlichen Vorgaben. **Rechtliche Vorgaben (Deutschland):** Für die Lagerung wassergefährdender Stoffe in ortsfesten Behältern (wie Kunststofftanks) gelten die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). **Wichtige Punkte:** - Die AwSV schreibt keine pauschale maximale Nutzungsdauer für Kunststofftanks vor. - Die Lebensdauer wird in der Regel vom Hersteller angegeben und beträgt meist **10 bis 20 Jahre**. - Nach Ablauf der vom Hersteller angegebenen Nutzungsdauer oder bei sichtbaren Schäden (z. B. Risse, Verformungen, Versprödungen) muss der Tank ausgetauscht werden. - Es sind regelmäßige Prüfungen vorgeschrieben: Für oberirdische Tanks mit einem Volumen von mehr als 1.000 Litern ist in der Regel eine wiederkehrende Prüfung durch einen Sachverständigen alle 5 Jahre vorgeschrieben (§ 46 AwSV). **Herstellerangaben:** - Die tatsächliche Haltbarkeit hängt vom Material (z. B. PE, PP), der UV-Belastung, Temperatur, Art des gelagerten Mediums und weiteren Faktoren ab. - Hersteller geben meist eine Lebensdauer von **10 Jahren** als Richtwert an, bei optimalen Bedingungen auch länger. **Fazit:** Kunststofftanks zur Lagerung von WGK 1-Stoffen (A-3000 Liter) sind in der Regel **10 bis 20 Jahre** haltbar, sofern sie regelmäßig geprüft und ordnungsgemäß betrieben werden. Die genaue Lebensdauer ist den Herstellerangaben zu entnehmen und die gesetzlichen Prüfintervalle sind einzuhalten. **Weitere Informationen:** - [AwSV – Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen](https://www.gesetze-im-internet.de/awsv/) - [Wasserhaushaltsgesetz (WHG)](https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/) Für eine verbindliche Aussage sollte immer die Herstellerdokumentation sowie die aktuelle Gesetzeslage herangezogen werden.

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