Ist der Grünordnungsplan im Umweltbericht zum Bebauungsplan immer integriert?

Antwort vom

Nein. Ein Grünordnungsplan ist **nicht automatisch immer** in den Umweltbericht zum Bebauungsplan integriert. Kurz gesagt: - Der **Umweltbericht** ist Teil der Begründung zum Bebauungsplan und dokumentiert die Umweltprüfung. - Der **Grünordnungsplan** ist ein eigenständiges fachplanerisches Instrument zur Erfassung, Bewertung und Entwicklung von Natur und Landschaft. - In der Praxis kann der Grünordnungsplan - **als eigenständiger Plan** vorliegen, - **inhaltlich in den Bebauungsplan bzw. dessen Begründung/Umweltbericht eingearbeitet** sein, - oder **nur teilweise integriert** werden. Entscheidend ist also nicht, dass er immer separat oder immer integriert sein muss, sondern dass die naturschutzfachlichen Inhalte ausreichend in die Bauleitplanung und die Umweltprüfung einfließen. Rechtlich und praktisch hängt das von - dem **Bundesland**, - der **kommunalen Planungspraxis**, - und dem **Umfang des Vorhabens** ab. Fazit: **Nein, der Grünordnungsplan ist im Umweltbericht nicht immer integriert; er kann integriert sein, muss es aber nicht.**